Neues Projekt: UKA soll barrierefrei und inklusiv werden
Laut der in Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderung das Recht „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung“. Das wollen wir auch am UKA erreichen.

Laut der in Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderung das Recht „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung“. Qualität und Standard der Gesundheitsversorgung sollen für Menschen mit Behinderung vergleichbar sein zu Menschen ohne Behinderung. Die Realität sieht jedoch oftmals noch anders aus. Nicht selten weisen Menschen mit Behinderung eine höhere Mortalität und einen schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung auf.
Bedarfe erkennen und darauf reagieren
Um die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung am UKA gezielt verbessern zu können, sollen 1) gezielt Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen erkannt und 2) bei Vorliegen solcher Bedarfe angemessene Vorkehrungen im gesamten stationären Behandlungsverlauf getroffen werden. Grundvoraussetzung hierfür ist die Entwicklung und Implementierung standardisierter Prozesse zur systematischen Erfassung von Patientinnen und Patienten mit Beeinträchtigungen sowie die Identifikation individueller Unterstützungsbedarfe.
Ziel des vorliegenden Projektes ist es, in der Pflegedokumentation (elektronische Patientenakte) langfristig eine Frage zu bestehenden Beeinträchtigungen zu integrieren und die Anzahl der am UKA behandelten Menschen mit Behinderungen systematisch zu erheben.
Zudem sollen auch deren Unterstützungsbedarfe multiperspektivisch (Patientinnen und Patienten mit Behinderungen, deren Angehörige, behandelndes Klinikpersonal) während des Krankenhausaufenthaltes im Rahmen eines am Institut für Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung durchgeführten Forschungsprojektes „Perspektin“ abgefragt werden. Auf Basis der Erkenntnisse von „UKA barrierefrei und inklusiv“ (UKABI) und „Perspektin“ werden UKA-spezifische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung erstellt.
Vorstand erteilt Projektauftrag
Der Gesamtvorstand erteilt den Projektauftrag zur Einführung und Verstetigung einer systematischen Erfassung von Unterstützungsbedarfen von Menschen mit Behinderung im klinischen Betrieb. Die Ergebnisse fließen in ein Konzept ein, das Handlungsempfehlungen zur bedarfsgerechten Versorgung von Menschen mit Behinderung am UKA aufführen wird.